Verbandsbeitrag:

Der § 55 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und die Satzung des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ bilden die Grundlage zum Heben der Verbandsbeiträge.

Der Verbandsbeitrag setzt sich aus dem Flächen- und dem Erschwernisbeitrag zusammen.

Flächenbeitrag:                   9,81 € / ha

Erschwernisbeitrag:           1,07 € / Einwohner

Hinweis:

Ist eine Gemeinde Mitglied eines Unterhaltungsverbandes, kann sie die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten vorrangig auf die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder ersatzweise auf die Nutzer der im Gemeindegebiet liegenden Grundstücke umlegen.

Unsere Satzung

Aktuelle Lesefassung – 11. Änderungssatzung 2025