Der Unterhaltungsverband (UHV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dem hoheitliche Aufgaben gemäß Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt obliegen.
Das Verbandsgebiet umfasst ca. 75.000 ha mit rund 800 km Gewässerlänge.
Unsere Aufgaben sind vielfältig und auf das jeweilige Gewässer anzupassen.
Nach § 52 WG LSA ist der ordnungsgemäße Abfluss sicherzustellen, dies ist je Gewässer unterschiedlich. Im Frühsommer ist es eine schonende Mahd, im Frühjahr und Herbst die Herstellung einer ausreichenden Gewässertiefe durch Teil- oder Grundräumung oder die Beseitigung von stauverursachenden Anlandungen, Sandbänken, etc.
Zu einem ordnungsgemäßen Zustand können auch das Abschrägen oder Wiederherstellen der Ufer gehören sowie die Beseitigung von Ausspülungen.
In den Monaten von November bis Februar finden Holzungsarbeiten statt, um das Gewässerprofil frei zu halten und Gehölze zu pflegen.
Des Weiteren gehören auch die Pflege und Entwicklung zu den Unterhaltungsmaßnahmen. Das bedeutet ein Zulassen von Entwicklungen und eine eingeschränkte Unterhaltung, beispielsweise durch einseitige oder wechselseitige Mahd, partieller Beräumung oder der Aufbau standortheimischer Ufergehölze. Ebenso können es strukturverbessernde Maßnahmen im Ufer- und Sohlenbereich, wie Einbringen von Kies, Totholz usw. sein.
