Bekanntmachung Gewässermahd

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung für das Jahr 2025

Entsprechend der §§ 52, 54 und 66 des Wassergesetztes LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ §§ 2 und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Mulde“ mit, dass in der Zeit von Juli 2025 bis Ende März 2026 die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.

Hinweise:

  1. Anlieger und Hinteranlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke betritt und vorübergehend benutzt.
  2. Die Anlieger sind verpflichtet die Grundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung an den Gräben nicht beeinträchtigt wird.
  3. Anlieger und Hinteranlieger haben laut Wassergesetz LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grundstücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.
  4. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitglieds-gemeinden. Es besteht kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im September noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!
  5. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d.h. mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse
    im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wieder-
    kehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bedingungen (hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den Verband eingeordnet.

Fragen zu den o. g. Arbeiten können gestellt werden an

Unterhaltungsverband „Mulde“, Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 06773 Gräfenhainichen
Tel. 034953 / 21249 oder per E-Mail:  info@uhv-mulde.de