Bekanntmachung Gewässermahd

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52, 54 und 66 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der §§ 2 und 4 der Verbandssatzung in der jeweils aktuellen Fassung, gibt der Unterhaltungsverband „Mulde“ bekannt:

In der Zeit vom 13. Juli 2026 bis voraussichtlich Ende März 2027 werden die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im gesamten Verbandsgebiet durchgeführt.

Hinweise:

  1. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige oder dessen Beauftragte die Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen.
  2. Die Anlieger sind verpflichtet die Grundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung an den Gräben nicht beeinträchtigt wird.
  3. Anlieger und Hinterlieger haben laut WG LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grundstücken eingeebnet wird, sofern dies die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.
  4. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in sämtlichen Mitglieds-gemeinden. Es besteht kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im September noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!
  5. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d.h. mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse
    im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wieder-
    kehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bedingungen (hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den Verband eingeordnet.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Unterhaltungsverband „Mulde“
Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 06773 Gräfenhainichen
Tel. 034953 / 21249 | E-Mail: info@uhv-mulde.de

Gräfenhainichen, 25.06.2026